Zuordnung von Luxusgütern zum Betriebsvermögen

Zuordnung von Luxusgütern zum Betriebsvermögen

Aufwendungen, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. § 4 Abs. 5 Nr....