{"id":1168,"date":"2020-06-26T04:00:00","date_gmt":"2020-06-26T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1180"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"firmen-pkw-keine-1-methode-bei-hoher-privatnutzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2020\/06\/26\/firmen-pkw-keine-1-methode-bei-hoher-privatnutzung\/","title":{"rendered":"Firmen-PKW: Keine 1%-Methode bei hoher Privatnutzung"},"content":{"rendered":"

Nutzt ein Unternehmer seinen Pkw zu 50% oder mehr für private Fahrten (einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte), darf er die 1%-Methode nicht anwenden<\/strong>. Das Fahrzeug gehört nicht zum notwendigen Betriebsvermögen, sodass der Unternehmer seinen PKW entweder <\/p>\n