{"id":1425,"date":"2020-07-10T04:00:00","date_gmt":"2020-07-10T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1201"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"speisen-und-getraenke-aufteilung-eines-gesamtpreises","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2020\/07\/10\/speisen-und-getraenke-aufteilung-eines-gesamtpreises\/","title":{"rendered":"Speisen und Getr\u00e4nke: Aufteilung eines Gesamtpreises"},"content":{"rendered":"

Die Umsatzsteuer für die Abgabe von Speisen in Gastronomie- und Hotelbetrieben ist ab dem 1.7.2020 befristet bis zum 30.6.2021 auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz gesenkt worden (5% vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 und 7% vom 1.1.2021 bis 30.6.2021). Der ermäßigte Steuersatz gilt allerdings nur für Speisen, nicht aber für Getränke<\/strong>. Bucht ein Gast in einem Hotelbetrieb eine Übernachtung mit Frühstück<\/p>\n