{"id":1587,"date":"2020-07-24T04:00:00","date_gmt":"2020-07-24T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1222"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"behinderten-pauschbetraege-erhoehung-ab-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2020\/07\/24\/behinderten-pauschbetraege-erhoehung-ab-2021\/","title":{"rendered":"Behinderten-Pauschbetr\u00e4ge: Erh\u00f6hung ab 2021"},"content":{"rendered":"

Behinderte haben die Möglichkeit, für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen. Ein Einzelnachweis der Aufwendungen ist dann nicht erforderlich. Damit der Pauschbetrag seine Vereinfachungsfunktion auch künftig erfüllen kann, werden die Behinderten-Pauschbeträge ab 2021 verdoppelt<\/strong>. Darüber hinaus sollen Nachweispflichten vereinfacht werden, um die Verwaltung von Prüfungstätigkeiten zu entlasten. <\/p>\n

Zur Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge und Steuervereinfachung sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:<\/p>\n