{"id":1614,"date":"2020-08-14T04:00:00","date_gmt":"2020-08-14T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1275"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"homeoffice-abziehbare-raumkosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2020\/08\/14\/homeoffice-abziehbare-raumkosten\/","title":{"rendered":"Homeoffice: Abziehbare Raumkosten"},"content":{"rendered":"

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können voll, teilweise oder überhaupt nicht abziehbar sein. Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der in die häusliche<\/strong> Sphäre eingebunden ist und<\/strong> vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient und<\/strong> ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen und\/oder beruflichen Zwecken genutzt wird (eine untergeordnete private Mitbenutzung bis zu 10% ist unschädlich).<\/p>\n

Grundsätzlich gilt, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind. Ausnahmen:<\/p>\n