{"id":1706,"date":"2020-11-06T04:00:00","date_gmt":"2020-11-06T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1444"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"umsatzsteuer-ende-der-steuersenkung-zum-1-1-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2020\/11\/06\/umsatzsteuer-ende-der-steuersenkung-zum-1-1-2021\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuer: Ende der Steuersenkung zum 1.1.2021"},"content":{"rendered":"

Der Mehrwertsteuersatz wurde für die Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 (für 6 Monate) auf 16% und der ermäßigte Satz auf 5% gesenkt. Das bedeutet, dass ab dem 1.1.2021 die Mehrwertsteuer wieder auf 19% und der ermäßigte Satz auf 7% steigt. Unternehmen müssen ihr Kassensystem daher erneut entsprechend anpassen. Außerdem muss die jeweilige Lieferung oder sonstige Leistung dem richtigen Zeitraum zugeordnet werden. Bei der Anwendung des Steuersatzes entscheidet der Zeitpunkt, zu dem die Umsatzsteuer entsteht. Die Umsatzsteuer entsteht<\/strong>, sobald ein Umsatz ausgeführt wird. Dabei ist Folgendes zu beachten:<\/p>\n