{"id":1746,"date":"2020-12-04T04:00:00","date_gmt":"2020-12-04T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1505"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"ueberbrueckungshilfe-wird-erweitert-und-verlaengert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2020\/12\/04\/ueberbrueckungshilfe-wird-erweitert-und-verlaengert\/","title":{"rendered":"\u00dcberbr\u00fcckungshilfe wird erweitert und verl\u00e4ngert"},"content":{"rendered":"

Da in vielen Wirtschaftszweigen die Geschäftstätigkeit weiterhin nur eingeschränkt möglich sein wird, haben sich Bundesfinanzminister und Bundeswirtschaftsminister darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe bis Ende Juni 2021<\/strong> zu verlängern und noch einmal deutlich auszuweiten. Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.<\/p>\n

Die Überbrückungshilfe III im Überblick:<\/strong><\/p>\n