{"id":1750,"date":"2020-12-11T04:00:00","date_gmt":"2020-12-11T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1507"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"auslandsreisen-neue-pauschbetraege-fuer-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2020\/12\/11\/auslandsreisen-neue-pauschbetraege-fuer-2021\/","title":{"rendered":"Auslandsreisen: Neue Pauschbetr\u00e4ge f\u00fcr 2021"},"content":{"rendered":"

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht, die ab dem 1.1.2021 gelten. Es ändern sich nicht alle Pauschbeträge, sondern nur ein Teil. In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu beachten:<\/p>\n

Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschalen am An- und Abreisetag sowie an den Zwischentagen (Tagen mit 24 Stunden Abwesenheit) insbesondere Folgendes: <\/p>\n