{"id":1755,"date":"2020-12-11T04:00:00","date_gmt":"2020-12-11T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1513"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"umsatzsteuer-auswirkungen-durch-den-brexit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2020\/12\/11\/umsatzsteuer-auswirkungen-durch-den-brexit\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuer: Auswirkungen durch den BREXIT"},"content":{"rendered":"

Großbritannien ist am 31.1.2020 aus der EU ausgetreten. Der vereinbarte Übergangszeitraum endet am 31.12.2020 um 24.00 Uhr. Daher sind Großbritannien und Nordirland nach dem 31.12.2020 umsatzsteuerlich als Drittlandsgebiet<\/strong> anzusehen. Nach dem „Protokoll zu Irland\/Nordirland“ gilt für den Warenverkehr<\/strong> die Ausnahme, dass Nordirland<\/strong> so behandelt wird, als würde es zum Gemeinschaftsgebiet gehören. Bei den nordirischen USt-ID-Nummern wird das Präfix „XI“ vorangestellt. Entsprechende USt-ID-Nummern gelten dann als USt-ID-Nummern, die von einem anderen Mitgliedsstaat erteilt wurden.<\/p>\n

Fazit:<\/strong> Umsätze, die nach dem 31.12.2020 ausgeführt werden, unterliegen (falls keine Übergangsregelung vereinbaret wird) den geltenden Vorschriften zur Umsatzsteuer für<\/p>\n