{"id":1867,"date":"2021-02-05T04:00:00","date_gmt":"2021-02-05T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1695"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"unterkunftskosten-bei-laengerfristiger-auswaertstaetigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2021\/02\/05\/unterkunftskosten-bei-laengerfristiger-auswaertstaetigkeit\/","title":{"rendered":"Unterkunftskosten bei l\u00e4ngerfristiger Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit"},"content":{"rendered":"

Es gibt verschiedene Situationen und Anlässe, in denen der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum auswärts tätig ist. Zunächst muss festgestellt werden, ob am neuen Tätigkeitsort auch eine neue erste Tätigkeitsstätte entsteht. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit. Es gelten dann die Grundsätze, die bei der Abrechnung von Reisekosten anzuwenden sind.<\/p>\n