{"id":1884,"date":"2021-02-19T04:00:00","date_gmt":"2021-02-19T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1728"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"die-neustarthilfe-startet-antraege-koennen-ab-sofort-gestellt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2021\/02\/19\/die-neustarthilfe-startet-antraege-koennen-ab-sofort-gestellt-werden\/","title":{"rendered":"Die Neustarthilfe startet \u2013 Antr\u00e4ge k\u00f6nnen ab sofort gestellt werden"},"content":{"rendered":"

Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Dazu zählen Soloselbständige<\/strong>, die personenbezogene<\/strong> (z. B. Kosmetikerinnen und Kosmetiker) oder kreative und künstlerische Tätigkeiten<\/strong> ausüben (z. B. Musikerinnen und Musiker, Gestalterinnen und Gestalter, Fotografinnen und Fotografen) oder zum Beispiel im Gesundheitswesen<\/strong> (z. B. Therapeutinnen und Therapeuten, Trainer), in der Tourismusbranche<\/strong> (z. B. Stadtführerinnen und Stadtführer, Reiseleiterinnen und Reiseleiter) oder in der Bildungsbranche<\/strong> (z. B. Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Coaches) tätig sind.<\/p>\n

Berechtigte können ihren Antrag einmalig und direkt ab sofort bis zum 31.8.2021 über „direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de<\/strong>“ stellen. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung. Antragstellungen für Soloselbständige, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, starten in Kürze.<\/p>\n

Höhe der Neustarthilfe:<\/strong> Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes<\/strong>, maximal aber 7.500 €. Die volle Neustarthilfe wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Referenzumsatz ist:<\/strong><\/p>\n