{"id":1942,"date":"2021-03-12T04:00:00","date_gmt":"2021-03-12T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1775"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"telefonkosten-uebernahme-durch-arbeitgeber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2021\/03\/12\/telefonkosten-uebernahme-durch-arbeitgeber\/","title":{"rendered":"Telefonkosten: \u00dcbernahme durch Arbeitgeber"},"content":{"rendered":"

Aufwendungen für Telefon, Handy und Internet erfasst der Unternehmer mit dem betrieblichen Anteil als Betriebsausgaben. Falls mit dem Telekommunikationsunternehmen eine Flatrate vereinbart ist, ist eine Aufteilung auf die einzelnen Positionen schwierig. Insbesondere bei einer kombinierten Flatrate für Telefon, Fax und Internet kann der private Anteil nur geschätzt werden. Ist die private Nutzung von völlig untergeordneter Bedeutung, kann es sinnvoll, den Gesamtbetrag als Betriebsausgabe zu buchen.<\/p>\n

Übernahme der Telefonkosten für seine Arbeitnehmer durch den Unternehmer<\/strong>
\nÜbernimmt der Unternehmer die Telefonkosten, ist wie folgt zu unterscheiden:<\/p>\n