{"id":1979,"date":"2021-04-09T04:00:00","date_gmt":"2021-04-09T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1817"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"einzweck-gutschein-verkauf-ueber-dritte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2021\/04\/09\/einzweck-gutschein-verkauf-ueber-dritte\/","title":{"rendered":"Einzweck-Gutschein: Verkauf \u00fcber Dritte"},"content":{"rendered":"

Wird ein Gutschein ausgestellt, bei dem Ort der Leistung und die Höhe der geschuldeten Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Einlösung feststehen, handelt es sich um einen Einzweck-Gutschein. Bei einem Einzweck-Gutschein entsteht die Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Ausgabe bzw. Übertragung des Gutscheins. Auf die tatsächliche Ausführung der Leistung kommt es nicht an. Bei der Ausgabe von Einzweck-Gutscheinen ergeben sich jedoch unterschiedliche Auswirkungen und zwar abhängig davon, ob sie im eigenen<\/strong> oder fremden<\/strong> Namen ausgegeben werden.<\/p>\n

Stellt ein Unternehmer im eigenen Namen<\/strong> einen Einzweck-Gutschein aus und erbringt er die darin bezeichnete Leistung nicht selbst, wird der spätere Leistungserbringer<\/strong> so behandelt, als habe er die in dem Gutschein genannte Leistung an den Gutscheinaussteller<\/strong> erbracht. Maßgeblicher Zeitpunkt<\/strong> der Leistungsfiktion und damit der Besteuerung der beiden Leistungen ist der Zeitpunkt der Ausgabe des Gutscheins an den Kunden<\/strong>. Der Aussteller des Gutscheins muss dem leistenden Unternehmer zur fristgerechten Versteuerung mitteilen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe er Einzweck-Gutscheine an Kunden ausgegeben hat. <\/p>\n

Praxis-Beispiel:<\/strong>
\nUnternehmer Schmitz betreibt ein Gutscheinportal, auf dem er Gutscheine anbietet, mit denen Fahrräder des Herstellers Herkules erworben werden können. Die Unternehmer Schmitz und Herkules haben im Januar 2021 vereinbart, dass Unternehmer Schmitz E-Bike-Gutscheine jeweils im Wert von 3.500 € für 3.000 € an Kunden ausgibt. Unternehmer Schmitz hat an den Hersteller Herkules für jeden ausgegebenen Gutschein 2.500 € weiterzuleiten. Unternehmer Schmitz verkauft einen der Gutscheine im April 2021 im eigenen Namen an einen Radfahrer. Der Radfahrer löst den Gutschein beim Hersteller Herkules im Juni 2021 ein. Die Unternehmer Schmitz und Herkules haben ihren Umsatz jeweils im April 2021 zu versteuern, und zwar<\/em><\/p>\n