{"id":2049,"date":"2021-06-04T04:00:00","date_gmt":"2021-06-04T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1941"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"ueberbrueckungshilfe-ii-fristverlaengerung-bis-30-6-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2021\/06\/04\/ueberbrueckungshilfe-ii-fristverlaengerung-bis-30-6-2021\/","title":{"rendered":"\u00dcberbr\u00fcckungshilfe II: Fristverl\u00e4ngerung bis 30.6.2021"},"content":{"rendered":"

Mit der Überbrückungshilfe II werden Unternehmen aller Branchen unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Unterstützung bei der Deckung der in den Monaten September bis Dezember 2020 anfallenden Fixkosten benötigen. Die Zugangskriterien für Unternehmen wurden im Vergleich zur Überbrückungshilfe I erleichtert und die Fördersätze erhöht. Wichtig:<\/strong> Die Antragsfrist endete am 31. März 2021. Die Frist für Änderungsanträge<\/strong> wurde vom 31.5.2021 bis einschließlich 30.6.2021 verlängert<\/strong>.<\/p>\n

Berechtigte:<\/strong> Kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Förderzeitraum September bis Dezember 2020 sowie Umsatzeinbußen von:<\/p>\n