{"id":2055,"date":"2021-06-11T04:00:00","date_gmt":"2021-06-11T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1944"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"speisen-und-getraenke-aufteilung-eines-gesamtpreises","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2021\/06\/11\/speisen-und-getraenke-aufteilung-eines-gesamtpreises\/","title":{"rendered":"Speisen und Getr\u00e4nke: Aufteilung eines Gesamtpreises"},"content":{"rendered":"

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wurde befristet auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz gesenkt. Die Absenkung erfolge zunächst vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021. Die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie wurde nunmehr jedoch bis zum 31.12.2022 verlängert<\/strong>. Der ermäßigte Steuersatz gilt allerdings nur für Speisen, nicht aber für Getränke. Konsequenz ist, dass der Gast in einem Gastronomiebetrieb bis zum 31.12.2022<\/p>\n