{"id":2059,"date":"2021-06-11T04:00:00","date_gmt":"2021-06-11T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1947"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"kurzfristige-beschaeftigung-berechnung-der-zeitgrenzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2021\/06\/11\/kurzfristige-beschaeftigung-berechnung-der-zeitgrenzen\/","title":{"rendered":"Kurzfristige Besch\u00e4ftigung: Berechnung der Zeitgrenzen"},"content":{"rendered":"

Eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt mehr<\/strong> als 450 € im Monat beträgt. Außerdem muss die Beschäftigung befristet<\/strong> sein. Sie darf innerhalb eines Kalenderjahres<\/strong> nicht mehr betragen als<\/p>\n