{"id":2061,"date":"2021-06-11T04:00:00","date_gmt":"2021-06-11T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1949"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"globale-mindeststeuer-von-15","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2021\/06\/11\/globale-mindeststeuer-von-15\/","title":{"rendered":"Globale Mindeststeuer von 15%"},"content":{"rendered":"

Die Globalisierung hat den Unternehmen viele Vorteile gebracht, aber gleichzeitig den großen multinationalen Unternehmen die Möglichkeit geboten, ihre Gewinne nicht in den Ländern zu versteuern, in denen sie die Gewinne realisiert haben, sondern in den Ländern, die niedrige Steuersätze haben. Die kombinierte Wirkung der Globalisierung und Digitalisierung der Volkswirtschaften hat somit zu Verzerrungen und Ungleichheiten geführt, die nur durch eine multilateral vereinbarte Lösung wirksam angegangen werden können.<\/p>\n

Der Beschluss der G7-Finanzminister, einschließlich eines Mindestniveaus der globalen Besteuerung, ist ein Anfang auf dem Weg zum globalen Konsens, der als notwendig angesehen wird, um das internationale Steuersystem zu reformieren. Diese Entscheidung verleiht den bevorstehenden Diskussionen zwischen den 139 Mitgliedstaaten und den Rechtsordnungen des OECD\/G20-Inklusiven Rahmen für BEPS mehr Nachdruck, eine endgültige Vereinbarung zu erzielen. Ziel ist, dass multinationale Unternehmen ihren gerechten Anteil überall zahlen. Es werden nachdrücklich die Bemühungen zum sogenannten Zwei-Säulen Projekt unterstützt, die im Rahmen der G20 und des Inclusive Framework on BEPS der OECD unternommen werden. Die G7-Staaten wollen eine gerechte Lösung für die Zuteilung von Besteuerungsrechten finden. Hierbei sollen <\/p>\n