{"id":2081,"date":"2021-07-02T04:00:00","date_gmt":"2021-07-02T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1971"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"minijob-erhoehung-des-mindestlohns-ab-dem-1-7-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2021\/07\/02\/minijob-erhoehung-des-mindestlohns-ab-dem-1-7-2021\/","title":{"rendered":"Minijob: Erh\u00f6hung des Mindestlohns ab dem 1.7.2021"},"content":{"rendered":"

Es liegt ein Minijob vor, wenn der regelmäßige Arbeitslohn im Monat nicht mehr als 450 € beträgt. Die Dauer der täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit spielt grundsätzlich keine
\nRolle. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Mindestlohn nicht unterschritten werden darf. Der Mindestlohn von derzeit 9,50 € pro Stunde steigt ab dem 1.7.2021 auf 9,60 € pro Stunde.
\nArbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen also kontrollieren, ob Anpassungen erforderlich sind.<\/p>\n