{"id":2110,"date":"2021-07-23T04:00:00","date_gmt":"2021-07-23T04:00:00","guid":{"rendered":"im-2001"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"arbeitszimmer-im-selbstgenutzten-eigenheim-keine-spekulationsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2021\/07\/23\/arbeitszimmer-im-selbstgenutzten-eigenheim-keine-spekulationsteuer\/","title":{"rendered":"Arbeitszimmer im selbstgenutzten Eigenheim: Keine Spekulationsteuer"},"content":{"rendered":"

Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie ist steuerpflichtig, wenn er innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb erfolgt. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist der Veräußerungsgewinn allerdings steuerfrei, wenn die Immobilie<\/p>\n