{"id":2208,"date":"2021-10-08T04:00:00","date_gmt":"2021-10-08T04:00:00","guid":{"rendered":"im-2171"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"neue-sachbezugswerte-fuer-2022","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2021\/10\/08\/neue-sachbezugswerte-fuer-2022\/","title":{"rendered":"Neue Sachbezugswerte f\u00fcr 2022"},"content":{"rendered":"

Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie Unterkunft und\/oder Verpflegung ändern sich ab dem 1.1.2022. Der Monatswert im Jahr 2022 für die Verpflegung<\/strong> steigt von 263 € auf 270 €. Der monatliche Wert für ein kostenfreies Frühstück erhöht sich von 55,00 € auf 56,00 €. Der monatliche Wert für ein kostenfreies Mittag- oder Abendessen beträgt jeweils 107,00 € (2021: 104,00 €). Die neuen Sachbezugswerte für Verpflegung sind ab dem 1.1.2022 auch bei der Abrechnung von Reisekosten anzuwenden.<\/p>\n

Es entfallen<\/p>\n