{"id":2287,"date":"2021-11-26T04:00:00","date_gmt":"2021-11-26T04:00:00","guid":{"rendered":"im-2301"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"entfernungspauschale-berechnung-2021-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2021\/11\/26\/entfernungspauschale-berechnung-2021-2026\/","title":{"rendered":"Entfernungspauschale: Berechnung 2021-2026"},"content":{"rendered":"

Durch die steuerliche Förderung der Elektromobilität haben sich Änderungen auf die Entfernungspauschale und die Pauschalbesteuerung nach § 40 Absatz 2 EStG ergeben. Das BMF hat nunmehr seine Gesamtdarstellung vollständig überarbeitet. Zur Höhe der Entfernungspauschale hat das BMF wie folgt Stellung genommen:<\/p>\n

Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für die Jahre 2021 bis 2026<\/strong> gilt ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,35 € und ab 2024 von 0,38 €<\/strong>. Für die Entfernungen bis zu 20 km ist unverändert eine Entfernungspauschale von 0,30 € zu berücksichtigen.<\/p>\n