{"id":2312,"date":"2021-12-17T04:00:00","date_gmt":"2021-12-17T04:00:00","guid":{"rendered":"im-2326"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"minijob-was-ab-2022-zu-beachten-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2021\/12\/17\/minijob-was-ab-2022-zu-beachten-ist\/","title":{"rendered":"Minijob: Was ab 2022 zu beachten ist"},"content":{"rendered":"

Es liegt ein Minijob vor, wenn der regelmäßige Arbeitslohn im Monat nicht mehr als 450 €<\/strong> beträgt. Die Dauer der täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit spielt grundsätzlich keine Rolle. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Mindestlohn nicht unterschritten werden darf. Der Mindestlohn beträgt vom 1.1.2022 bis 30.6.2022 pro Stunde 9,82 € und vom 1.7.2022 bis 31.12.2022 pro Stunde 10,45 €. <\/p>\n