{"id":2322,"date":"2021-12-24T04:00:00","date_gmt":"2021-12-24T04:00:00","guid":{"rendered":"im-2335"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"arbeitnehmer-unentgeltliche-mahlzeiten-ab-2022","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2021\/12\/24\/arbeitnehmer-unentgeltliche-mahlzeiten-ab-2022\/","title":{"rendered":"Arbeitnehmer: Unentgeltliche Mahlzeiten ab 2022"},"content":{"rendered":"

Mahlzeiten, die ein Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt arbeitstäglich an die Arbeitnehmer abgibt, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Dies gilt auch für Mahlzeiten, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer während einer Auswärtstätigkeit (Geschäftsreise) oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zur Verfügung stellt, wenn der Preis der Mahlzeit 60 € nicht übersteigt. Die Sachbezugswerte sind ab 2022 neu festgesetzt worden und betragen <\/p>\n