{"id":2326,"date":"2021-12-24T04:00:00","date_gmt":"2021-12-24T04:00:00","guid":{"rendered":"im-2337"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"elektronische-au-ab-2022","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2021\/12\/24\/elektronische-au-ab-2022\/","title":{"rendered":"Elektronische AU ab 2022"},"content":{"rendered":"

Bei Erkrankung eines Beschäftigten musste die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bislang vierfach auf Papier ausgestellt werden. Das Verfahren wird nun sukzessive durch elektronische Meldungen ersetzt. Ab dem 1.1.2022 können<\/strong> und ab 1.7.2022 müssen<\/strong> Arbeitgeber die Daten auf digitalem Weg bei den Krankenkassen abrufen. Das bedeutet, dass <\/p>\n