{"id":2539,"date":"2022-04-01T04:00:00","date_gmt":"2022-04-01T04:00:00","guid":{"rendered":"im-2544"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"fristverlaengerung-fuer-steuererklaerungen-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2022\/04\/01\/fristverlaengerung-fuer-steuererklaerungen-2020\/","title":{"rendered":"Fristverl\u00e4ngerung f\u00fcr Steuererkl\u00e4rungen 2020"},"content":{"rendered":"

Die Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020 sowie die zinsfreien Karenzzeiten wurden bereits um drei Monate verlängert. Wegen der weiterhin andauernden Corona-Pandemie sollen die Erklärungsfristen sowie die zinsfreien Karenzzeiten in beratenen Fällen<\/strong> für den Besteuerungszeitraum 2020 um weitere drei Monate verlängert<\/strong> werden (Artikel 6 des Regierungsentwurfs eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes – Bundestagsdrucksache 20\/1111 vom 21.3.2022). Danach tritt für den Besteuerungszeitraum 2020 an die Stelle des 31.5.2022 der 31.8.2022<\/strong>.<\/p>\n

Das BMF teilt nunmehr mit, dass nach den Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung<\/strong> Folgendes gilt:<\/p>\n