{"id":2549,"date":"2022-04-08T04:00:00","date_gmt":"2022-04-08T04:00:00","guid":{"rendered":"im-2547"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"viertes-corona-steuerhilfegesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2022\/04\/08\/viertes-corona-steuerhilfegesetz\/","title":{"rendered":"Viertes Corona-Steuerhilfegesetz"},"content":{"rendered":"

Nachdem die Bundesregierung am 16.3.2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes beschlossen hat, in dem der steuerliche Grundfreibetrag angehoben, der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 € auf 1.200 € erhöht und die anstehende Erhöhung der Pendlerpauschale (ab dem 21. Entfernungskilometer) vorgezogen wird, werden jetzt im 4. Corona-Steuerhilfegesetz (Entwurf) auch die Punkte umgesetzt, die im ursprünglichen Entwurf enthalten waren. Hierbei handelt es sich um folgende Regelungen:<\/p>\n