{"id":2607,"date":"2022-05-06T04:00:00","date_gmt":"2022-05-06T04:00:00","guid":{"rendered":"im-2584"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"fahrrad-e-bike-umsatzsteuer-auf-privatnutzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2022\/05\/06\/fahrrad-e-bike-umsatzsteuer-auf-privatnutzung\/","title":{"rendered":"Fahrrad\/E-Bike: Umsatzsteuer auf Privatnutzung"},"content":{"rendered":"

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad oder E-Bike auch zur privaten Nutzung, wendet er ihm einen geldwerten Vorteil zu. Bei der Überlassung eines E-Bikes, das als Fahrrad<\/strong> zu klassifizieren ist, ist der geldwerte Vorteil wie folgt zu behandeln:<\/p>\n