{"id":2697,"date":"2022-07-08T04:00:00","date_gmt":"2022-07-08T04:00:00","guid":{"rendered":"im-2748"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"steuerfreie-sachleistungen-an-arbeitnehmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2022\/07\/08\/steuerfreie-sachleistungen-an-arbeitnehmer\/","title":{"rendered":"Steuerfreie Sachleistungen an Arbeitnehmer"},"content":{"rendered":"

Das BMF hat die Lohnsteuer-Richtlinien überarbeitet. Die Lohnsteuer-Richtlinien sind Weisungen an die Finanzverwaltung, die sicherstellen sollen, dass die Finanzämter in Zweifelsfragen nach einheitlichen Grundsätzen verfahren. Sie enthalten auch Weisungen zur Vermeidung unbilliger Härten und Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung. Mit den Lohnsteuerrichtlinien bindet sich die Finanzverwaltung selbst und entfaltet damit eine erhebliche Außenwirkung im Besteuerungsverfahren.<\/p>\n

Unter anderem werden die Sachleistungen definiert, die als Aufmerksamkeiten nicht der Lohnsteuer unterliegen. Sachleistungen des Arbeitgebers gehören als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn<\/strong>, wenn sie <\/p>\n