{"id":2727,"date":"2022-08-05T04:00:00","date_gmt":"2022-08-05T04:00:00","guid":{"rendered":"im-2774"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"gebaeude-abschreibung-ab-2023","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2022\/08\/05\/gebaeude-abschreibung-ab-2023\/","title":{"rendered":"Geb\u00e4ude: Abschreibung ab 2023"},"content":{"rendered":"

Die Prozentsätze für die lineare Abschreibung von Gebäuden sind gesetzlich festgelegt (§ 7 Abs. 4 EStG). Dadurch wird auch die Nutzungsdauer vorgegeben. Das Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, dass Gebäude, die nach dem 31.12.2023 fertiggestellt werden, mit 3% abzuschreiben sind, was einer Nutzungsdauer von rund 33 Jahren entspricht. Nach dieser Gesetzesänderung sind dann die folgenden Abschreibungssätze anzuwenden:<\/p>\n