{"id":2811,"date":"2022-09-16T04:00:00","date_gmt":"2022-09-16T04:00:00","guid":{"rendered":"im-2889"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"fahrtenbuch-wahlmoeglichkeit-zum-jahreswechsel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2022\/09\/16\/fahrtenbuch-wahlmoeglichkeit-zum-jahreswechsel\/","title":{"rendered":"Fahrtenbuch: Wahlm\u00f6glichkeit zum Jahreswechsel"},"content":{"rendered":"

Ein Wechsel von der 1%-Methode zum Fahrtenbuch und ist regelmäßig nur zum Jahreswechsel möglich. Ist das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, wendet die Finanzverwaltung automatisch die 1%-Methode an. Es ist aufwendig, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen. Unternehmer\/ Freiberufler sollten diesen Aufwand deshalb auch nur dann betreiben, wenn ihnen das Fahrtenbuch finanzielle Vorteile bringt. Ein Fahrtenbuch ist in der Regel dann vorteilhafter, wenn der Umfang der Privatfahrten niedrig ist.<\/p>\n

Ein Fahrtenbuch ist nur dann ordnungsgemäß, wenn die Eintragungen vollständig und richtig<\/strong> sind. Das Finanzamt darf allerdings auch nicht zu pingelig<\/strong> sein. Daher hat auch der BFH geurteilt: kleinere Fehler sind unschädlich<\/strong>.<\/p>\n

Diese Anforderungen sollte das Fahrtenbuch erfüllen:<\/p>\n