{"id":2827,"date":"2022-09-30T04:00:00","date_gmt":"2022-09-30T04:00:00","guid":{"rendered":"im-2907"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"7-iger-steuersatz-fuer-speisen-verlaengert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2022\/09\/30\/7-iger-steuersatz-fuer-speisen-verlaengert\/","title":{"rendered":"7%-iger Steuersatz f\u00fcr Speisen verl\u00e4ngert"},"content":{"rendered":"

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wurde zunächst vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz gesenkt. Der ermäßigte Steuersatz, der nur für Speisen gilt, war zuletzt bis zum 31.12.2022 verlängert worden. Die Absenkung auf den ermäßigten Steuersatz wird nunmehr bis zum 31.12.2023 verlängert und gilt für alle Umsätze, die vor dem 31.12.2024<\/strong> ausgeführt werden.<\/p>\n

Konsequenz ist, dass der Gast in einem Gastronomiebetrieb <\/p>\n