{"id":2988,"date":"2022-12-16T04:00:00","date_gmt":"2022-12-16T04:00:00","guid":{"rendered":"im-3000"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"photovoltaikanlagen-was-sich-aendert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2022\/12\/16\/photovoltaikanlagen-was-sich-aendert\/","title":{"rendered":"Photovoltaikanlagen: Was sich \u00e4ndert"},"content":{"rendered":"

Die Anschaffung von Photovoltaikanlagen wird in den Artikel 1 und 16 des Jahressteuergesetzes 2022 sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich neu geregelt. <\/p>\n

Steuerfrei bei der Einkommensteuer<\/strong>
\nFür kleinere Photovoltaikanlagen wird eine Befreiung bei der Ertragsteuer eingeführt. Die Steuerbefreiung gilt für die Einnahmen und Entnahmen, die nach dem 31.12.2021<\/strong> erzielt oder getätigt werden. Die Steuerbefreiung gilt im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen, die sich<\/p>\n