{"id":3078,"date":"2023-03-03T04:00:00","date_gmt":"2023-03-03T04:00:00","guid":{"rendered":"im-3148"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"kuerzere-nutzungsdauer-bei-abschreibung-von-gebaeuden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2023\/03\/03\/kuerzere-nutzungsdauer-bei-abschreibung-von-gebaeuden\/","title":{"rendered":"K\u00fcrzere Nutzungsdauer bei Abschreibung von Geb\u00e4uden"},"content":{"rendered":"

Die Prozentsätze für die lineare Abschreibung von Gebäuden sind gesetzlich festgelegt. Dadurch wird auch die Nutzungsdauer vorgegeben. Das Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, dass Gebäude, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt werden, mit 3% abzuschreiben sind, was einer Nutzungsdauer von rund 33 Jahren entspricht. Nach dieser Gesetzesänderung sind dann die folgenden Abschreibungssätze anzuwenden:<\/p>\n