{"id":3131,"date":"2023-04-14T04:00:00","date_gmt":"2023-04-14T04:00:00","guid":{"rendered":"im-3202"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"betriebsausgabenpauschale-schriftsteller","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2023\/04\/14\/betriebsausgabenpauschale-schriftsteller\/","title":{"rendered":"Betriebsausgabenpauschale: Schriftsteller"},"content":{"rendered":"

Für die Betriebsausgabenpauschale bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus nebenamtlicher Lehr  und Prüfungstätigkeit<\/strong> gilt: Pauschbeträge werden ohne Nachweis gewährt, weil gesetzlich unterstellt wird, dass diese Aufwendungen entstanden sind. Es ist allerdings ausgeschlossen, zusätzlich<\/strong> die tatsächlichen Kosten geltend zu machen.<\/p>\n

Die Höchstbeträge der Betriebsausgabenpauschale sind ab 2023<\/strong> erhöht worden. Es ist nicht zu beanstanden, wenn bei der Ermittlung der vorgenannten Einkünfte die Betriebsausgaben wie folgt pauschaliert werden:<\/p>\n