{"id":3167,"date":"2023-05-12T04:00:00","date_gmt":"2023-05-12T04:00:00","guid":{"rendered":"im-3304"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"versorgungsausgleich-uebertragung-von-anrechten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2023\/05\/12\/versorgungsausgleich-uebertragung-von-anrechten\/","title":{"rendered":"Versorgungsausgleich: \u00dcbertragung von Anrechten"},"content":{"rendered":"

Bei einer ehelichen Scheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Ziel des Versorgungsausgleichs ist die gerechte Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanrechte zwischen beiden Ehegatten. Dafür werden sämtliche während der Ehe erworbenen Anrechte auf eine Versorgung im Alter oder bei Invalidität hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich wirkt sich regelmäßig zugunsten desjenigen Ehegatten aus, der sich keine oder nur eine geringere eigenständige Altersversorgung aufbauen konnte.<\/p>\n

Übertragung von Anrechten im Wege der internen Teilung<\/strong>
\nZur Durchführung des Versorgungsausgleichs werden Versorgungsanrechte mit allen Rechten und Pflichten von einer ausgleichspflichtigen auf eine ausgleichsberechtigte Person übertragen. Die Übertragung der Anrechte der internen Teilung ist regelmäßig steuerfrei. <\/p>\n

Die Besteuerung der Leistungen aus den Anrechten erfolgt sowohl für die<\/p>\n