{"id":3173,"date":"2023-05-19T04:00:00","date_gmt":"2023-05-19T04:00:00","guid":{"rendered":"im-3308"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"umsatzsteuer-wahl-der-ist-besteuerung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2023\/05\/19\/umsatzsteuer-wahl-der-ist-besteuerung\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuer: Wahl der Ist-Besteuerung"},"content":{"rendered":"
Unternehmer müssen bei der Umsatzsteuer zwischen Soll- und Ist-Besteuerung unterscheiden.<\/p>\n
Das Finanzamt kann einem Unternehmer auf Antrag gestatten, seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten zu versteuern, <\/p>\n
Zum umsatzsteuerlichen Unternehmen gehören nicht nur selbständig ausgeübte Tätigkeiten, sondern auch die Vermietung an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, wenn der Vermieter seine Einnahmen freiwillig der Umsatzsteuer unterwirft.<\/p>\n
Freiberufler<\/strong>, die ihren Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, dürfen immer (unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes) die Ist-Besteuerung wählen. Unternehmer, die gemäß § 148 AO von der Bilanzierung befreit<\/strong> sind, dürfen ebenfalls die Ist-Besteuerung wählen. In allen anderen Fällen<\/strong> kommt es darauf an, wie hoch der Gesamtumsatz im Vorjahr<\/strong> gewesen ist.<\/p>\n Praxis-Beispiel (Ist-Besteuerung bei Bilanzierung):<\/strong> Die Ist-Besteuerung ist nicht<\/strong> zulässig, wenn der Unternehmer aufgrund seiner Umsätze buchführungspflichtig ist oder freiwillig<\/strong> Bücher führt. Bilanzierungspflicht und die freiwillige Bilanzierung sind nach der BFH-Rechtsprechung gleich zu behandeln. Das heißt, dass Freiberufler, die bilanzieren, ihre Umsätze nach dem Soll-Prinzip versteuern müssen.<\/p>\n Der Vorjahresumsatz<\/strong> darf den Grenzwert von 600.000 €<\/strong> nicht überschreiten. Hat der Unternehmer im Vorjahr<\/strong> mit seiner unternehmerischen Tätigkeit begonnen<\/strong>, muss er den tatsächlichen Umsatz in einen Jahresumsatz hochrechnen<\/strong>. Bei der Umsatzsteuer ist ein Unternehmer mit allen Tätigkeiten, die er ausübt, nur einmal<\/strong> Unternehmer. Anders als bei der Einkommensteuer kann das umsatzsteuerliche Unternehmen aus mehreren Betrieben<\/strong> bestehen. Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes sind daher die Umsätze aller Betriebe<\/strong> zusammenzurechnen. Eine Zusammenrechnung erfolgt nicht mit den Betrieben, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ist-Besteuerung erfüllen.<\/p>\n Genehmigung der Ist-Besteuerung durch das Finanzamt:<\/strong> Der Unternehmer muss sich die Ist-Besteuerung vom Finanzamt genehmigen lassen. Die Genehmigung<\/strong> ist immer erforderlich<\/strong>, auch wenn der Unternehmer ausschließlich freiberufliche Einkünfte erzielt. Der Antrag an das Finanzamt ist weder an eine bestimmte Form und noch an eine Frist gebunden. Der Unternehmer kann seinen Antrag auch durch schlüssiges Verhalten<\/strong> stellen, indem er seine Umsätze – erkennbar für das Finanzamt – nach vereinnahmten Entgelten in der Steuererklärung ausweist.<\/p>\n Unternehmer müssen bei der Umsatzsteuer zwischen Soll- und Ist-Besteuerung unterscheiden.<\/p>\n \tSoll-Besteuerung = Versteuerung der Umsätze nach vereinbarten Entgelten
\nDie Kunden eines Unternehmers zahlen regelmäßig innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach Erhalt der Rechnungen. Obwohl der Unternehmer bilanziert, hat er die Ist-Besteuerung gewählt. Er stellt eine Rechnung über 3.000 € zuzüglich 570 € Umsatzsteuer aus. Bei der Ist-Besteuerung, ist die Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht fällig. Nicht bilanzierende Freiberufler dürfen immer die Ist-Besteuerung beanspruchen.<\/em><\/p>\n
\n\tNachteil ist, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":3174,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[17],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3173"}],"collection":[{"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3173"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3173\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3174"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3173"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3173"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3173"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}