{"id":3355,"date":"2023-07-28T04:00:00","date_gmt":"2023-07-28T04:00:00","guid":{"rendered":"im-3399"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"photovoltaikanlage-investitionsabzugsbetraege","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2023\/07\/28\/photovoltaikanlage-investitionsabzugsbetraege\/","title":{"rendered":"Photovoltaikanlage: Investitionsabzugsbetr\u00e4ge"},"content":{"rendered":"

Für Photovoltaikanlagen, die die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 72 EStG) erfüllen, kann kein Investitionsabzugsbetrag mehr gebildet werden. Zu der Frage, was in den Fällen geschieht, in denen vor dem 1.1.2022 für die geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wurde aber eine Investition noch aussteht, hat das BMF nunmehr wie folgt Stellung genommen:<\/p>\n

Die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen setzt eine betriebliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (also mit prognostiziertem Totalgewinn) voraus. Werden Einnahmen und Entnahmen ausschließlich aus der Stromerzeugung von Photovoltaikanlagen erzielt, die nach § 3 Nr. 72 Satz 1 EStG steuerfrei sind, gilt Folgendes:<\/p>\n