{"id":3671,"date":"2024-02-02T04:00:00","date_gmt":"2024-02-02T04:00:00","guid":{"rendered":"im-3703"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"update-zum-wachstumschancengesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2024\/02\/02\/update-zum-wachstumschancengesetz\/","title":{"rendered":"Update zum Wachstumschancengesetz\u00a0"},"content":{"rendered":"

Das Wachstumschancengesetz steckt zurzeit fest, weil der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Die Sitzung des Vermittlungsausschusses<\/strong>, in dem das Wachstumschancengesetz verhandelt wird, findet am 21.2.2024<\/strong> statt. Da das Wachstumschancengesetz zustimmungspflichtig ist, kann dies erst in der nächsten darauffolgenden Sitzung des Bundesrats am 22.3.2024<\/strong> erfolgen. <\/p>\n

Fazit:<\/strong> Wenn der Vermittlungsausschuss sich am 21.2.2024 zu einer Einigung durchringen wird, kann man zwar davon ausgehen, dass diese gesetzlich umgesetzt wird. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird jedoch erst nach dem 22.3.2024 möglich sein.<\/p>\n

Das Wachstumschancengesetz enthält zahlreiche Maßnahmen, um das Steuersystem an zentralen Stellen zu vereinfachen und durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie zu entlasten. Hierbei handelt es sich z. B. um folgende Maßnahmen: <\/p>\n