{"id":3717,"date":"2024-03-08T04:00:00","date_gmt":"2024-03-08T04:00:00","guid":{"rendered":"im-3809"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"wachstumschancengesetz-neuregelungen-die-umgesetzt-werden-sollen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2024\/03\/08\/wachstumschancengesetz-neuregelungen-die-umgesetzt-werden-sollen\/","title":{"rendered":"Wachstumschancengesetz: Neuregelungen, die umgesetzt werden sollen"},"content":{"rendered":"

Am 21.2.2024 hat der Vermittlungsausschuss über das Wachstumschancengesetz beraten und einen neuen Entwurf mit zahlreichen Änderungen zur Abstimmung an den Bundestag weitergeleitet. Der Bundestag hat diesem Entwurf zugestimmt (BT-Drucksache 20\/10410). Damit das deutlich reduzierte Wachstumschancengesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat am 22.3.2023 zustimmen. Es wird also nicht über den ursprünglichen Entwurf<\/strong> abgestimmt, sondern über den geänderten Entwurf<\/strong> des Wachstumschancengesetzes in der Fassung der BT-Drucksache 20\/10410<\/strong>. <\/p>\n

Konsequenz:<\/strong> Es können nur die Regelungen, die im geänderten Entwurf enthalten<\/strong> sind, verabschiedet werden. Hierbei handelt es sich u.a. um die folgenden Punkte:<\/p>\n