{"id":3743,"date":"2024-03-28T04:00:00","date_gmt":"2024-03-28T04:00:00","guid":{"rendered":"im-3829"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"sonderabschreibung-fuer-den-bau-neuer-mietwohnungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2024\/03\/28\/sonderabschreibung-fuer-den-bau-neuer-mietwohnungen\/","title":{"rendered":"Sonderabschreibung f\u00fcr den Bau neuer Mietwohnungen"},"content":{"rendered":"

Die steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus nach § 7b EStG wurde durch das Wachstumschancengesetz verlängert und ergänzt. Die bisherigen Regelungen wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 verlängert und ergänzt. Unverändert gilt, dass für die Anschaffung und Herstellung neuer Wohnungen neben<\/strong> der linearen Abschreibung eine Sonderabschreibung<\/strong> beansprucht werden kann. Die Sonderabschreibung beträgt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren jährlich bis zu 5% der Bemessungsgrundlage<\/strong>. Anschaffungen sind nur begünstigt, wenn eine Wohnung neu<\/strong> ist, d.h., wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird. Die Sonderabschreibung kann dann nur der Anschaffende in Anspruch nehmen.<\/p>\n

Die Sonderabschreibung kann nur beansprucht werden, wenn der Bauantrag<\/strong> oder die Bauanzeige<\/strong><\/p>\n