{"id":873,"date":"2020-06-05T04:00:00","date_gmt":"2020-06-05T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1154"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"umsatzsteuer-warenlieferung-ueber-amazon","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2020\/06\/05\/umsatzsteuer-warenlieferung-ueber-amazon\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuer: Warenlieferung \u00fcber Amazon"},"content":{"rendered":"

Liefert ein Verkäufer Waren über die Internetseite der Amazon Services Europe s.a.r.l. (Amazon) im Rahmen des Modells "Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon", ist der Leistungsempfänger der Warenlieferung des Verkäufers nicht Amazon, sondern der Endkunde, dem die Verfügungsmacht am Gegenstand der Lieferung verschafft wird.<\/p>\n

Praxis-Beispiel:<\/strong>
\nEine niederländische B.V. (vergleichbar mit einer deutschen GmbH) handelt mit Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmitteln für Diäten und Medizinprodukten. Sie verkauft ihre Produkte im Online-Handel innerhalb der EU. Dazu besitzt sie ein niederländisches Lager in X. Der Verkauf an deutsche Kunden erfolgt teilweise über eine eigene Internetseite der B.V. Die Waren werden dann direkt aus dem niederländischen Lager an die Kunden versandt. Zum überwiegenden Teil erfolgt der Warenverkauf jedoch über die Internetseiten von Amazon entsprechend dem "Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag". Dabei wurden die Waren im Streitzeitraum auf drei verschiedene Weisen angeboten:<\/em><\/p>\n