{"id":885,"date":"2020-05-29T04:00:00","date_gmt":"2020-05-29T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1148"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"umzugskosten-neue-pauschalen-ab-1-6-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2020\/05\/29\/umzugskosten-neue-pauschalen-ab-1-6-2020\/","title":{"rendered":"Umzugskosten: Neue Pauschalen ab 1.6.2020"},"content":{"rendered":"

Das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) hat sich ab dem 1.6.2020 geändert. Konsequenz ist, dass die Pauschalen für Umzugskosten seit dem 1.6.2020 deutlich geringer ausfallen als bisher. Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die folgenden Werte (Pauschalen) nach dem BUKG bekannt gegeben. <\/p>\n

Der Arbeitgeber kann als sonstige Umzugskosten die folgenden Pauschalen<\/strong> erstatten:<\/p>\n

a) Umzugsbedingte Unterrichtskosten: Höchstbetrag je Kind<\/strong><\/p>\n