{"id":909,"date":"2020-05-08T04:00:00","date_gmt":"2020-05-08T04:00:00","guid":{"rendered":"im-1033"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"steuerfreie-aufstockung-des-kurzarbeitergelds","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/blog\/2020\/05\/08\/steuerfreie-aufstockung-des-kurzarbeitergelds\/","title":{"rendered":"Steuerfreie Aufstockung des Kurzarbeitergelds"},"content":{"rendered":"
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60% des ausfallenden Nettoentgelts. Das „Sozialpaket II“ sieht – abhängig von der Dauer der Kurzarbeit – eine Erhöhung des Prozentsatzes bis zu 80% vor. Wer um mindestens 50% weniger arbeitet, erhält<\/p>\n
Der Prozentsatz erhöht sich jeweils um 7%, wenn steuerlich mindestens ein minderjähriges Kind oder ein Kind in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr zu berücksichtigen ist (67% statt 60%, 77% statt 70% und 87% statt 80%).<\/p>\n
Zuschüsse des Arbeitgebers<\/strong> zum Kurzarbeitergeld sind bisher steuerpflichtig. Das gilt auch für die Zuschüsse, die der Arbeitgeber als Ausgleich zum Kurzarbeitergeld wegen Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze leistet.<\/p>\n Der Entwurf des Corona-Steuerhilfegesetzes sieht nunmehr vor, dass die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt werden, sodass insoweit keine Lohnsteuer an-fällt. Die Steuerbefreiung ist auf Zuschüsse begrenzt, die für Lohnzahlungszeiträume geleistet werden, die nach dem 29.2.2020 beginnen und vor dem 1.1.2021 enden<\/strong>.<\/p>\n Die Steuerfreiheit gilt nach dem Gesetzeswortlaut nicht für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld, soweit diese auf den Betrag entfallen, den der Arbeitgeber wegen des Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze leistet.<\/p>\n Das Kurzarbeitergeld beträgt 60% des ausfallenden Nettoentgelts. Das „Sozialpaket II“ sieht – abhängig von der Dauer der Kurzarbeit – eine Erhöhung des Prozentsatzes bis zu 80% vor. Wer um mindestens 50% weniger arbeitet,<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":910,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[15],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/909"}],"collection":[{"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=909"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/909\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/910"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=909"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=909"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/mm-kanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=909"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}