Steuerfreie Sonderzahlungen an Arbeitnehmer

9. April 2020 | Corona News

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. 

Voraussetzungen:

  • Die Beschäftigten erhalten die Sonderleistungen zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020.
  • Die Beihilfen und Unterstützungen werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet.
  • Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.
  • Andere bestehende Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben unabhängig davon bestehen.

Hinweis: Eine Gesetzesformulierung liegt zurzeit noch nicht vor. Nach der Ankündigung des Bundesfinanzministers müssen allerdings keine weiteren Voraussetzungen erfüllt werden. Jeder Arbeitgeber kann von der Möglichkeit Gebrauch machen, weil eine Beschränkung auf bestimmte Berufsgruppen nicht vorgesehen ist.

Quelle: Sonstige | Pressemitteilung | Bundesfinanzministerium | 09-04-2020