Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung, der Lohnsteuer-Anmeldung sowie der Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung.
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.
Für den Monat August 2020:
Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
Umsatzsteuer-Voranmeldung
|
10.08.2020 |
Zusammenfassende Meldung |
25.08.2020 |
Lohnsteuer-Anmeldung |
10.08.2020 |
Gewerbesteuer-Vorauszahlung |
17.08.2020 |
Für den Monat September 2020:
Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
Umsatzsteuer-Voranmeldung
|
10.09.2020 |
Zusammenfassende Meldung |
25.09.2020 |
Lohnsteuer-Anmeldung |
10.09.2020 |
Einkommensteuer-Vorauszahlung |
10.09.2020 |
Die Zahlung ist fristgerecht, wenn
- bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
- bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
- dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.
Quelle: Sonstige | Sonstige | . | 04-09-2020