Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

11. Februar 2022 | Corona News

Zur weiteren Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie wird zurzeit ein „Viertes Corona-Steuerhilfegesetz“ vorbereitet. Nach dem derzeit vorliegenden Gesetzentwurf sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Arbeitgeber bestimmter Einrichtungen (insbesondere Krankenhäuser), die aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen ihren Arbeitnehmern zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise Sonderleistungen gewähren, können diese bis zu einem Betrag von 3.000 € steuerfrei auszahlen.
  • Die steuerliche Förderung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld wird um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert.
  • Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert.
  • Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz eingeführt wurde, wird um ein Jahr verlängert. Konsequenz: Auch Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden, können degressiv abgeschrieben werden.
  • Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert: Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Mio. Euro bzw. auf 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben.
  • Der Verlustrücktrag wird ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet. Verluste können somit vom Verlustjahr unmittelbar auf die beiden vorangegangenen Jahre übertragen werden.
  • Die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG, die in 2022 auslaufen, werden um ein weiteres Jahr verlängert.
  • Die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen nach § 6b EStG werden ebenfalls um ein weiteres Jahr verlängert.
  • Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert. Hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert, jedoch in geringerem Umfang.
  • Der Registerbezug beim Einbehalt der Lohnsteuer in der Seeschifffahrt wird zur Umsetzung einer Vereinbarung mit der Europäischen Kommission vom Inland auf EU/EWR-Staaten erweitert.
Quelle: Sonstige | Gesetzvorhaben | . | 10-02-2022