Digitales Einreichen von Belegen

1. November 2024 | Verfahrensrecht

Belege können künftig direkt beim Erstellen der elektronischen Steuererklärung in Mein ELSTER online hinterlegt werden. Das Finanzamt kann diese dann bei Bedarf unkompliziert per Mausklick abrufen. So werden Rückfragen durch die Finanzbehörde vermieden und die Bearbeitung der Steuererklärung erfolgt noch effizienter, transparenter und digitaler. 

Das neue Verfahren zur Referenzierung auf Belege („RABE“) wurde im KONSENS-Verbund entwickelt und ergänzt die bisherigen Optionen, Belege nach Anforderung der Finanzämter elektronisch oder per Post einzureichen. Die neue Funktion bietet zukünftig die Möglichkeit, Belege direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung in ELSTER zu hinterlegen und diese bestimmten Eingabefeldern zuzuordnen. Die Beschäftigten der Finanzbehörden können diese Belege dann bei der Bearbeitung der Steuererklärung elektronisch abrufen. 

Das Finanzamt kann die Nachweise so direkt ohne zeitliche Unterbrechung und ohne zusätzlichen Aufwand für Steuerbürgerinnen und Steuerbürger oder deren steuerlichen Berater einsehen. Diese werden über den Belegabruf durch das Finanzamt digital informiert.

Quelle: Sonstige | Pressemitteilung | Pressemitteilung Nr. 318 des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen | 23-10-2024