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Jahres­abschluss und betrieb­liche Steuer­erklärungen

Jahres­abschluss – Wie geht es Ihrem Unter­nehmen?

Der Jahresabschluss ist nicht nur der jährliche Abschluss der Buchhaltung, es geht um sehr viel mehr. Je nachdem für wen der Jahresabschluss erstellt wird, ergeben sich unterschiedliche Ziele. Ist der Jahresabschluss für Ihre Teilhaber bestimmt, für Ihren Nachfolger, für Ihre Bank, für Ihre Geschäftspartner oder Ihr Finanzamt?

Je nachdem welche Zielgruppe gerade für Sie am wichtigsten ist, gilt es den Erfolg durch Gestaltung zu steuern.

Wir entscheiden mit Ihnen zusammen welche Instrumente (wie z. B. Rückstellungen) wir bei Ihnen zielführend einsetzen können.

Sie suchen einen komptenten & vertauensvollen Steuerberater?

Alle Leistungen aus einer Hand

Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Leistungen rund um Ihren Jahresabschluss und Ihre betrieblichen Steuererklärungen an. Zu unserem Portfolio gehören unter anderem:

  • Jahresabschluss gemäß gesetzlicher Anforderungen (z. B. Anhang, Lagebericht und Offenlegung), Steuerbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmenüberschussrechnung
  • Übermittlung der Abschlussdaten an die Finanzverwaltung
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer- Anmeldung
  • Anfertigen der betrieblichen Steuererklärungen, insbesondere KSt-, GewSt- und USt-Erklärungen sowie gesonderte – und einheitliche – Feststellung inkl. elektronischer Übermittlung
  • bei Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Gesellschaften Aufbereitung der Werte aus dem Jahresabschluss für die Übermittlung an den Bundesanzeiger und Veröffentlichung
  • Prüfung Ihrer Steuerbescheide und ggf. Einlegen von Einsprüchen
  • branchenspezifischer Jahresabschluss (bei entsprechender Finanzbuchführung)
  • Erstellung konsolidierter Jahresabschlüsse

Ihr Nutzen

Mehr Zeit fürs Wesentliche

Wir halten Ihnen den Rücken frei. Damit Sie sich auf Ihre Kompetenzen konzentrieren können: den Auf- und Ausbau Ihres Unternehmens!

Fristen

Wir kümmern uns um die Einhaltung der für Sie relevanten steuerlichen Fristen.

Steuerbescheide

Wir prüfen Ihre Steuerbescheide umgehend und teilen Ihnen anstehende Zahlungen, Rückvergütungen und Termine mit.

Das können Sie von uns erwarten

Festpreise

Kosten werden regelmäßig im Vorfeld mitgeteilt. Versteckte Kosten oder Unwissenheit gibt es bei uns nicht. Sie wissen immer ganz genau, was auf Sie zu kommt.

Erreichbarkeit
Für Ihre Anrufe und Emails gilt gleichermaßen: Sind wir einmal nicht erreichbar, melden wir uns in der Regel innerhalb von wenigen Stunden bei Ihnen, spätestens am nächsten Werktag.
Kompetenz
Wir nehmen laufend an Schulungen zu aktuellem Steuerrecht teil und bilden uns regelmäßig für Ihren Erfolg weiter.