Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 1.1.2021. Der Monatswert im Jahr 2021 für die Verpflegung steigt von 258 € auf 263 €. Der monatliche Wert für ein kostenfreies Frühstück erhöht sich von 54,00 € auf 55,00 €. Der monatliche Wert für ein kostenfreies Mittag- oder Abendessen beträgt jeweils 104,00 € (2020: 102,00 €). Die neuen Sachbezugswerte für Verpflegung sind ab dem 1.1.2021 auch bei der Abrechnung von Reisekosten anzuwenden.
Es entfallen
- auf ein Frühstück 1,83 € (2020: 1,80 €) und
- auf ein Mittag- bzw. Abendessen jeweils 3,47 € (2020: 3,40 €).
Der Monatswert für Unterkunft und Miete im Jahr 2020 erhöht sich ab dem 1.1.2021 auf 237 € im Monat. Bei der Unterbringung von 2 Beschäftigten reduziert sich der Betrag auf 142,20 €, bei 3 Beschäftigten auf 118,50 € und bei mehr als 3 Beschäftigten auf 94,80 €.
Erfolgt die Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt oder in eine Gemeinschaftsunterkunft, reduziert sich der Wert auf 201,45 € im Monat, bei 2 Beschäftigten auf 106,65 €, bei 3 Beschäftigten auf 82,95 € und bei mehr als 3 Beschäftigten auf 59,25 €. Für Jugendliche und Auszubildende gelten geringere Monatswerte für die Unterkunft.
Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre.