Digitale Wirtschaftsgüter sofort zu 100% abschreiben

29. Januar 2021 | Gewinnermittlung

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung beschlossen, dass

  • bestimmte digitale Wirtschaftsgüter
  • rückwirkend zum 1. Januar 2021
  • sofort zu 100% abgeschrieben werden können.

Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und Datenverarbeitung sollen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Davon sollen auch alle profitieren, die im Home-Office arbeiten.

Offen ist zurzeit, welche digitalen Wirtschaftsgüter begünstigt werden sollen und ob es ggf. betragsmäßige Obergrenzen geben wird.

Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden. Untergesetzlich heißt, dass die neue 100%-ige Abschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern ohne gesetzliche Grundlage durch Verwaltungserlasse geregelt werden soll. Eine Regelung ohne gesetzliche Grundlage hat den Nachteil, dass es nicht möglich sein wird, Entscheidungen der Finanzämter durch die Finanzgerichte überprüfen zu lassen.

Quelle: Sonstige | Beschluss | Videokonferenz | 18-01-2021